Das Kunst-Depot der Galerie Henze & Ketterer bietet einerseits Lagerflächen für Kunstwerke, andererseits dient es als Schauraum; als Schauraum für Kunden, die dieses oder jenes Kunstwerk besichtigen wollen, das nicht gerade in den nahe gelegenen, schon bestehenden Galerieräumen ausgestellt ist; als Schauraum aber auch im Sinne zusätzlicher Galerieräume, in denen zeitgenössische Kunst für interessierte Betrachter gezeigt wird. Insbesondere die beiden oberirdischen Geschosse des Kunst-Depots sollen künftig alle drei Nutzungsmöglichkeiten erlauben, wobei zu Beginn vor allem das oberste Geschoss als Galerieraum genutzt wird.
Die Geschossflächen sind nicht unterteilt. Gegliedert werden sie lediglich durch den Erschliessungskern mit angelagerten Nasszellen und durch eine mittige Tragwand, die auch als Installationswand dient. Im Erd- und im Dachgeschoss erlauben je zwei Fenster, die Werke unter Tageslichtbedingungen zu betrachten, sie bieten aber auch Sicht ins Freie.
Um die Gefahren von Wasserschäden für die Kunstwerke zu minimieren, werden die Räume nur mittels Luft geheizt, befeuchtet und entfeuchtet. Und um die Klimawerte im Inneren des Kunst-Depots möglichst stabil zu halten, wurde sowohl die Wärmedämmung als auch die Masse der Tragkonstruktion aus Backstein und Beton maximiert; selbst das Satteldach wurde betoniert. Die Fassadenkonstruktion mit vorgehängtem, perforiertem Blech trägt zur Verminderung der Sonneneinstrahlung auf Fenster und Fassaden bei.
Sowohl die Dachflächen als auch die Fassadenverkleidungen bestehen aus Tetra-Blechen, einem gebräuchlichen Material für Lagergebäude. Den spezifischen Ausdruck gewinnt der Bau jedoch durch das Aufteilen der Fassadenverkleidung in zwei perforierte Schichten. Ähnlich einem Vorhang ist die äussere Hülle buchstäblich nur ‚vorgehängt‘. Die glatten, rechtwinkligen, aber schräg abgekanteten Ortbleche verweisen an der Fassade auf die trapezförmige Grundrissform des Baukörpers.
Die Grundrissform resultiert aus dem Bestreben, auf dem glockenförmigen Grundstück sowohl die Grundfläche als auch die Freifläche zu optimieren. Die Gebäudeform antwortet auf die bestehende Baugesetzgebung, welche in Anlehnung an die eindrucksvollen traditionellen Bauernhäuser der Region innerhalb der Ortsbildschutzzone des Dorfes auch für Neubauten Satteldächer und Dachvorsprünge verlangt.